Mit Wirkung zum 27.12. ist eine neue CoronaVO in Kraft getreten, die Sport Indoor in der aktuellen Alarmstufe II nur unter 2G+ erlaubt.
Als “immunisiert” nach den Regeln der neuen Verordnung für 2G+ gelten

  • geboosterte Personen (voll immunisierte Personen mit Auffrischungsimpfung)
  • Personen, deren 2. Impfung nicht länger als 3 Monate (vormals 6 Monate) zurück liegt
  • genesene Personen deren Genesung nicht länger als 3 Monate zurück liegt
  • Genesene Personen, deren Impfung nach einer überstandenen Infektion nicht länger als 3 Monate zurück liegt.
  • Immunisierte Personen bis einschl. 17 Jahren (keine Boosterempfelhlung aktuell).

Die Regelungen für Kinder unter 6 Jahren (§5 Abs. 2 CoronaVO), sowie Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahren (§5 Abs. 3 CoronaVO) bleiben wie bisher erhalten.

Abseits des Sportbetriebes ist Maskenpflicht in Innenräumen für Personen ab 18 Jahren (nur FFP2).


Hier der Link zur Kurzfassung der Verordnung. Wir bleiben dran und melden uns, wenn es Neuigkeiten gibt.

Hier noch die aktuellen Informationen zusammengefasst auf der BTB-Seite.

Für alle, die sich für die Details interessieren, hier der Link zur ausführlichen Corona-Verordnung und der Corona-VO Sport.