Im Landkreis Konstanz sind die Zahlen schon etwas länger rückläufig und ab Samstag, 29.5.21 gelten die Regelungen der Öffnungsstufe 2 gemäß §21 der CoronaVO. (siehe www.lrakn.de)
Im Bodenseekreis gilt seit Samstag, 22.5. der Öffnungsschritt 1 (siehe www.bodenseekreis.de)
Kurz zusammengefasst gelten in der aktuellen Öffnungsstufe folgende Regelungen:
Öffnungsstufe 1:
- Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen gestattet. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen vollständig geimpft bzw. von Covid-19 genesen sein oder einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen. Hierzu gehört auch die Übungsleitung.
- Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahren ist nur im Freien möglich. Für die Betreuung von Kindergruppen dürfen so viele Aufsichtspersonen anwesend sein, wie es für die Aufsichtsführung notwendig ist. Sie zählen dabei nicht zur Gesamtpersonenzahl. Über die Testpflicht der Teilnehmer bei den Kindergruppen gibt es derzeit widersprüchliche Aussagen. Hier sind in den nächsten Tagen Klarstellungen von Seiten der Ministerien zu erwarten.
- Die Sportausübung ist dann kontaktarm, wenn die Sportausübung grundsätzlich ohne Körperkontakt durchgeführt wird, ein kurzfristiger Kontakt in einzelnen Übungs- und Spielsituationen aber nicht ausgeschlossen werden kann.
- Sportstätten in geschlossenen Räumen dürfen aktuell nur mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten für den kontaktarmen Sport besucht werden. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt. Die Regelung, dass mehrere Gruppen gleichzeitig Sport treiben dürfen, gilt nur für weitläufige Außenanlagen.
- Es muss ausgeschlossen werden, dass Personen, die nicht gemeinsam sportlich aktiv sind, sich begegnen.
Öffnungsstufe 2:
- Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und –studios sowie in vergleichbaren Einrichtungen ist innen und außen gestattet (1 Person pro 20 m²) (§21 Abs.2 Nr.6 CoronaVO vom 13. Mai)
- Eine Ausnahmeregelung für das ElternKind-Turnen gibt es derzeit nicht. Das heißt, alle Personen zählen einzeln – Elternteile sowie Kinder.
Zur Testpflicht ab 6 Jahren gibt es wohl eine Vereinbarung zwischen Sozial- und Kultusministerium, wonach alle Kinder ab dem 7. Lebensjahr einen Test benötigen. Die erwartete Überarbeitung der Corona-Verordnung in der kommenden Woche verspricht, dass die Schulen ihre Tests für den Freizeitbereich unbürokratisch bescheinigen sollen. (Quelle: Südkurier vom 28. Mai 2021 – Eine Hürde für den Kindersport)
Die aktuellen Test- und Hygienekonzepte (tagesaktueller Test, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation) bleiben weiterhin bestehen. Hierzu gibt es evtl. nächste Woche eine neue Verordnung, die wir Ihnen dann mitteilen. Bis dahin gilt die Testpflicht im Sport für Personen ab 6 Jahren oder der Nachweis auf geimpft oder genesen. (Quelle: Stadt Radolfzell)
Mögliche Lockerungen werden ab einer tendenziell sinkenden 14-tägigen Inzidenz eintreten. Dann greift der nächste Öffnungsschritt des Stufenplanes (siehe unten), welcher durch den Landkreis ausgerufen werden muss.
Weitere Infos und Antworten finden Sie hier auf der Seite des BTB, insbesondere auch die FAQ und auf der Seite des Landes Baden-Württemberg
Die Übersicht über die Öffnungsschritte finden Sie hier
Seit dem 17. Mai sind haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter der Jugendhilfe in Baden-Württemberg in Impfzentren impfberechtigt (§ 4 Abs. 1 Nr. 8 CoronaImpfV). Nach Aussage der Badischen Sportjugend Nord umfasst die Jugendhilfe auch Übungsleiter*innen und Trainer*innen, die Sport mit Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen bis einschließlich 26 Jahren anbieten. Sie können sich damit bereits jetzt um einen Termin in den Impfzentren bemühen (in den Arztpraxen ist die Impfpriorisierung bereits aufgehoben, in den Impfzentren soll dies zum 07.06.2021 erfolgen). Vereine können ihren Trainern/Innen eine Bescheinigung ausstellen. (Quelle: BTB, Bad. Sportbund Nord). Mit der Impfpriorisierung ist nicht automatisch ein zeitnaher Impftermin verbunden, sondern es besteht lediglich die Möglichkeit, sich nun um einen Termin in den Impfzentren zu bemühen.