Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt ab dem 7.Juni und bringt Erleichterungen vor allem für die Testpflicht für Schüler und Schülerinnen beim Vereinssport. Neue Corona-VO

Hier finden Sie die Corona-VO Sport von Kultus- und Sozialministerium BW vom 06.06.21

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
   – Organisierter Vereinssport ist jetzt auch im öffentlichen Raum (Park, Wald, etc.) erlaubt.
   – Ab Öffnungsstufe 2 dürfen Umkleiden und Duschen wieder genutzt werden (ggf. nach Absprache mit der Kommune)
   – In Öffnungsstufe 3 gilt: 1 Person pro 10m² (bei Unterschreiten des Schwellenwertes von unter 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen gelten zugleich alle Erleichterungen der Öffnungsstufe 3)
   – Für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage eines von ihrer Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, ausreichend.
   – Bei einer Inzidenz von unter 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen entfällt die Testpflicht im Außenbereich. (Quelle: BTB – hier finden Sie auch weitere Vorlagen und Hinweise zum Umgang mit Corona-Verordnungen)

Hier das Schreiben des HBTG vom 02.06.21 an unsere Politiker im Landtag BW

Hier die Pressemitteilung des LSV und der drei Sportbünde mit dem Titel ‘Die Geduld ist am Ende – Sportvereine nicht weiter vor den Kopf stoßen.

Stets aktuelle Informationen zur Corona-Situation finden Sie auf der Seite des BTB