Mit der neuen Corona-Verordnung fallen in Baden-Württemberg seit Sonntag, 3.April 2022  weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. 

  • Vereinssport ist wieder ohne Einschränkungen möglich. Die Pflicht zum Tragen einer Maske sowie die 3G-Zugangsbeschränkung entfallen. Die Erstellung eines Hygienekonzeptes ist nicht mehr gefordert. 
  • Die Verantwortlichen der Landesregierung Baden-Württemberg appellieren an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Angesichts der anhaltend hohen Inzidenzlage wird dringend empfohlen, sich weiterhin an das Abstandsgebot und das regelmäßige Lüften zu halten sowie in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen. Die Landesregierung setzt auf die Freiwilligkeit der Bürgerinnen und Bürger (vgl. CoronaVO §2 – Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung).

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