Anpassung der CoronaVO – Sport zum 5.11.21 – Sonderregelung für Übungsleiter/Innen

Mit der Anpassung der CoronaVO Sport (mit Gültigkeit ab 5. November) gilt künftig eine Sonderregelung für Trainer/innen und Übungsleiter/innen. Für nicht-immunisierte Beschäftigte und ehrenamtlich oder selbstständig tätige Trainer und Übungsleiter reicht in allen Stufen beim Trainings- und Übungsbetrieb und bei Wettkampfveranstaltungen ein Antigen-Schnelltest aus. Weitere Infos finden Sie auf der Seite des Badischen Turner-Bundes.